Widerstand gegen die verpflichtende Umstellung auf ein "intelligentes" Messsystem

Warum das Ganze?

Unsere gesetzgebende Regierung hat 2016 beschlossen, dass wir Bürger Energie sparen sollen. Das ist ja grundsätzlich auch zu begrüßen, aber leider wurde dieser Entscheid nicht wirklich zu Ende gedacht.

Den Energieversorgern wurde auferlegt, bei uns Bürgern sukzessive die alten und bewährten Ferraris-Stromzähler gegen neue moderne Zähleinrichtungen auszutauschen. Dies würde uns Bürgern das Energiesparen erleichtern und Kosten sparen, so die primäre Argumentation. Für die Energieversorger ist die Umstellung verpflichtend und vom Bürger widerspruchslos hinzunehmen.

Auf den ersten Blick erscheinen die Vorteile, die solche Zähler mit sich bringen ja auch überzeugend:

  • Die Stromversorger können darüber "intelligente" Endverbrauchergeräte wie Waschmaschinen, Speicherheizungen und ähnliches bei günstigen Bedingungen remote steuern, etwa wenn viel günstige erneuerbare Energie zur Verfügung steht und die Kostenvorteile an uns Bürger weitergeben.
  • Auch lässt sich der aktuelle Stromverbrauch präzise ermitteln, so dass wir Verbraucher genau nachsehen können, welche unserer Elektrogeräte besonders viel Energie verbrauchen. Das steht zwar auch auf den Typenschildern der Geräte, aber das ist ja nicht modern und digital, und über eine App sieht man das Typenschild ja auch nicht.
  • Und ein wirklich großer Vorteil (Achtung, Ironie) ist, dass wir Bürger nicht mehr ein Mal im Jahr den Zählerstand ablesen und per Postkarte oder Website an unseren Energieversorger übermitteln müssen.

Generell muss man zwischen zwei Arten von modernen Zählern unterscheiden:

  • Die moderne Messeinrichtung entspricht im Wesentlichen dem bekannten Ferraris-Zähler, nur dass sie elektronisch arbeitet. Sie kann aber zu einer intelligenten Messeinrichtung aufgerüstet werden.
  • Die intelligente Messeinrichtung verfügt zusätzlich über ein Kommunikationsmodul, über das der Energieversorger Zugriff auf den Zähler hat. Die Kommunikation erfolgt dabei über Mobilfunknetze, bestehende Internet-Verbindungen (WLAN oder Ethernet) oder über das Stromnetz (PowerlineCommunication PLC).

Als umweltbewusste und datenschutz-sensible Bürger sehen wir aber eine große Menge an Nachteilen bei diesen Geräten sowie die Verletzung mehrerer Gesetze und Grundrechte in den Bereichen:

  • Datenschutz
  • Kosten (einmalig und laufend)
  • ökolgische Aspekte (Elektromüll)
  • gesundheitliche Aspekte (Strahlung)
  • energetischer Nutzen
  • volkswirtschaftlicher Nutzen
  • Cyberkriminalität
  • Unverletzlichkeit der Wohnung

 

Begründung unserer Kritik

Datenschutz

Die Art und Weise, wie die Verbrauchsdaten erhoben und verwertet werden, widerspricht ganz klar dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz:

  • Die Funktion einer permanenten Übertragung von Verbrauchsdaten und weiteren Zählerinformationen widerspricht nach unserer Überzeugung dem Minimierungsgebot der Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Unzählige Datenpakete in einem Jahr sind unverhältnismäßig.
  • Eine Transparenz der Datenverarbeitung ist im Zeitalter fortschreitenden Digitalisierung nicht erkennbar.
  • Eine Datensouveränität ist nicht gegeben, solange uns als Endverbrauchern keine Herrschaft über die Technik bzw. Funktion der Datenübertragung zugebilligt wird.
  • Es besteht keine Interventionsmöglichkeit und es ist auch nicht erkennbar, wie die Vertraulichkeit, Integrität, Intervenierbarkeit, Transparenz und Nichtverkettbarkeit (gem. § 9 BDSG) der erhobenen Daten gewährleistet werden.
  • Anhand der konstant übermittelten Stromverbrauchswerte lassen sich eindeutige und damit personenbezogene Rückschlüsse auf unseren Alltag und unser Verhalten ziehen.

Kosten

  • Die Anschaffungskosten der neuen digitalen Zähler sind hoch. Eventuelle Umbaumaßnahmen der bei uns installierten elektrischen Verkabelung gehen zu unseren Lasten und können, gerade bei älteren Gebäuden, schnell hohe Werte erreichen.
  • Die jährlichen Gebühren für die modernen Zähler werden verbrauchsabhängig bestimmt und betragen ein Vielfaches der bisherigen Kosten.

Ökologische Aspekte

Als ökologisch orientierte Menschen sehen wir aus folgenden Gründen massive ökologische Mängel:

  • Aufgrund der relativ kurzen Laufzeiten (acht Jahre statt 16 Jahre beim Ferraris-Zähler), nicht vorhandener Upgrade-Möglichkeiten und damit nicht vorhandener Weiternutzung "alter" Smartmeter wird eine enorme Menge an Elektromüll entstehen, wodurch wertvolle Rohstoffe verschwendet werden.
  • Der Eigenstrombedarf für den Betrieb der neuen Messeinrichtungen ist deutlich höher als bei herkömmlichen Zählern.

Diese Ressourcen-Verschwendung geht auf Kosten der Verbraucher und der Umwelt und ist damit ökologisch kontraproduktiv.

Gesundheitliche Aspekte

Der Großteil der intelligenten Messstellen kommuniziert mit einer strahlungsbasierten (WLAN, 3G, 4G, 5G) oder strahlungserzeugenden (PLC) Technik mit dem Energieversorger. Das gern vorgebrachte Argument, der strahlungsbasierte Zähler befinde sich ja im Keller und damit sei die Strahlung nicht so schlimm, ist widersinnig, da gerade dort eine höhere Strahlungsenergie nötig ist, um die Kellerdecke zu durchdringen.

Gerade bei älteren Häusern befindet sich der Stromzähler meist auch nicht im Keller sondern in direkter Nähe zu den Wohnräumen, da diese Gebäude oft nicht durch ein Erdkabel via Keller sondern über Freilandleitungen über einen Dachanschluss mit Energie versorgt werden. In dieser Konstellation sind die strahlungserzeugenden Zähler, die eine Powerline-Technik nutzen, ebenso kritisch zu betrachten wie die strahlungsbasierten Zähler. Die Powerline-Technik überträgt die Daten über die vorhandenen Stromleitungen und erzeugt auf diesen hochfrequente Signale, so dass die vorhandenen Leitungen wie abstrahlende Antennen wirken.

Es mehren sich seriöse wissenschaftliche Quellen, die von Risiken für die Gesundheit auch unterhalb der behördlich festgelegten und sehr umstrittenen bloßen thermischen Grenzwerte ausgehen.

Im Gegensatz zu dem in Innenräumen heute oft genutzten WLAN, DECT oder DLAN (ebenfalls Powerline-Technik) kann die Strahlung eines Smartmeters aber nicht einfach abgeschaltet werden. Dadurch entsteht eine willkürliche und unausweichliche potentielle Gefärdung unserer Gesundheit.

Somit wird hier unser Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit willkürlich missachtet.

Energetischer Nutzen

Als Informatiker sehe ich natürlich durchaus das Potential, das moderne Stromzähler mit sich bringen, auch wenn diese erwiesenermaßen bislang keine nennenswerte Verringerung des privaten Stromverbrauchs bewirken.

Dazu wären zusätzlich "intelligente" Endverbrauchergeräte nötig, die sich vom Netzbetreiber anhand der aktuellen Ökostromzustände (oder Strompreise) steuern ließen. Solche sind auf dem Markt aber bislang kaum zu finden, eine wirklich sinnvolle Nutzung wird sich also noch über viele Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte hinziehen.

Auch ändert die Umstellung auf einen modernen Zähler nichts an der vorhandenen Elektrogeräteinfrastruktur. Niemand wird sich nur wegen dem neuen Zähler auch gleich neue und sparsamere Elektrogeräte kaufen oder plötzlich anfangen, energetisch bewusster zu werden.

Auch ist der Stromverbrauch eines modernen Zählers deutlich höher als der eines klassischen Ferraris-Zählers.

Volkswirtschaftlicher Nutzen

Auch wenn die Umstellung auf die modernen Zähler theoretisch einen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen kann, da der Energieverbrauch besser gesteuert und somit optimiert werden kann, wird hier doch das Pferd vom hinten her aufgezäumt. Durch die praktisch nicht vorhandenen intelligenten Endgeräte, die für eine solche sinnvolle Nutzung unabdingbar sind, werden die meisten modernen Zähler bereits wieder technisch völlig veraltet oder am Ende der Nutzungszeit sein, wenn intelligente Endgeräte in nennenswerter Weise zugänglich und verbreitet sein werden.

Somit wird eine große Menge an Energie, Geld, Arbeitsmaßnahmen und Hardware vollkommen unnötig eingesetzt. Diese Ressourcen hätte etwa beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge einen wesentlich höheren und schnelleren volkswirtschaftlichen Nutzen.

Cyberkriminalität

Als Informatiker sehe ich ein extrem hohes Gefahrenpotential in möglichen Hackerangriffen. Dass eine Zertifizierung des BSI hier nicht ausreicht, wurde im Bereich der medizinischen Telematik bereits mehrfach nachgewiesen.

Die Gefahren gehen dabei vom unberechtigten Abruf unserer Verbrauchsdaten bis hin zur Trennung von der Stromversorgung.

Unverletzlichkeit der Wohnung

Unabhängig davon, ob der Mieter oder Eigentümer der Wohnung / des Hauses zustimmt, muss er den ausführenden Organen Zutritt zu den privaten Räumen gestatten und die Durchführung einer unter Umständen umfangreichen Änderung der vorhandenen elektrischen Installation hinnehmen. Dies widerspricht der Unverletzlichkeit der Wohnung und einem eventuell bestehenden Bestandsschutz.

 

Zusammenfassung

Die Umstellung auf moderne Messstellen mag langfristig manche Vorteile mit sich bringen. Aus unserer Sicht überwiegen jedoch klar die Nachteile.

Insbesondere das Ignorieren geltenden Rechts und verfassungsgemäßer Grundrechte kann und darf so nicht vom Bürger geduldet werden.

Bei der Einschränkung unserer genannten Grundrechte wird gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen, insofern das Messstellenbetriebsgesetz keinerlei Widerspruchsrecht vorsieht und die Messstellenbetreiber nicht schon eine wählbare Alternative hinsichtlich der Übertragungstechnologien ermöglichen.

Insofern halten wir die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes sogar für verfassungswidrig. Der Bundesrat hat im Gesetzgebungsverfahren 2016 ausdrücklich angemahnt, dass den Bürgern ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen diese umstrittene Technologie eingeräumt werden sollte. In Bayern hält der Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. W. Petri ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht bei Einschränkungen der Grundrechte durch smarte Zähler für zwingend erforderlich.

Selbst wenn das Messstellenbetriebsgesetz kein Widerspruchsrecht vorsieht, so kann man doch das in Deutschland unmittelbar geltende Recht der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anwenden und ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten geltend machen:
„Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen…“.

Anfrage an die Partei "Die Grünen"

Position der Partei "Bündnis 90 / Die Grünen"

Im Zuge der anstehenden Bundestagswahl interessiert mich die Position der Grünen zu der widerspruchslosen verpflichtenden Umstellung auf ein Smartmeter.

Aus diesem Grund habe ich am 15.04.2021 eine email an die Grünen gesendet (Anlage 1). Dazu habe ich die im Impressum der Website "www.gruene.de" angegebene email-Adresse "info@gruene.de" verwendet. Für die email habe eine Empfangsbestätigung angefordert.

Da ich weder eine Empfangsbestätigung noch eine Antwort erhalten habe, habe ich am 27.04.2021 die email erneut gesendet.

Stand 13.05.2021 habe ich weder eine Empfangsbestätigung noch eine Antwort erhalten.

Am 31.05.2021 kam dann diese leider recht nichtssagende Antwort (Anlage 2). Ehrlich gesagt habe ich auch nicht erwartet, dass sich die Grünen hier klar positionieren. Auf die von mir angesprochenen Punkte der Gesetzeswidrigkeit wird leider ebenfalls nicht eingegangen.

Als ITler fällt mir auf: Die Verabschiedung ist innerhalb der Signatur, wird also bei den meisten email-Anwendungen ausgegraut oder ausgeblendet und beim Antworten nicht angegeben. Ich habe die Grünen per email darauf hingewiesen.

Anlage 1

 

 
 

Anlage 2

 

Direkte Anfrage an Frau Baerbock, Die Grünen

Position der Partei "Bündnis 90 / Die Grünen"

Da ich auf meine emails an Die Grünen ja leider bislang keine Antwort erhalten habe (Stand 13.05.2021), das Team von Baerbock aber auf einen Hinweis zu einem mehrfach vorkommenden Schreibfehler auf ihrer Website (Nettiquette statt Netiquette) noch am gleichen Tag reagiert hat, wende ich mich am 04.05.2021 mit einer email direkt an die Kanzlerkandidatin der Grünen.

Stand 13.05.2021 habe ich weder eine Empfangsbestätigung noch eine Antwort erhalten.

 

 
 
Kommunikation mit unserem Messstellenbetreiber Netze BW

Die Kommunikation mit der Netze BW

Mitte Februar haben wir von unserem Messstellenbetreiber Netze BW die Nachricht bekommen, dass eine Umstellung auf ein intelligentes Messsystem geplant ist, siehe Anlage 1.

Eine Umstellung auf ein modernes Messsystem ist aufgrund unseres Stromverbrauchs, der (leider) über 6000kWh/a liegt, nicht vorgesehen.

Abgesehen davon steht es dem Messstellenbetreiber frei, auch bei einem Energieverbrauch unter 6000kWh/a intelligente statt moderner Messsysteme einzubauen.

Am 08.04.2021 habe ich mich mit einigen Fragen zur Umstellung an die Netze BW per email gewandt, siehe Anlage 2.

Am 15.04.2021 kam eine Antwort der Netze BW per email, siehe Anlage 3.

Eine Recherche im Internet führt dann recht schnell zu einem vorgefertigten Widerspruchsschreiben, das ich als Grundlage für einen Widerspruch verwendet habe, siehe Anlage 4. Dieses Schreiben haben wir als Einschreiben mit Rückschein am 08.05.2021 versendet, man weiß ja nie :-)

Bereits am 11.05.2021 kam dann eine Antwort von Netze BW, zu meinem Erstaunen sogar als email und nicht in brieflicher Form, siehe Anlage 5.

Ich möchte hier auch anmerken, dass die Kommunikation mit unserem Messstellenbetreiber, Netze BW, vorbildlich funktioniert, leider ganz im Gegensatz zur Partei Die Grünen.

Aktualisierung am 15. 12. 2022
Es kommt ein neuer Versuch der NetzeBW, siehe Anlage 6

Auf diesen haben wir telefonisch protestiert und immerhin erreicht, dass die Umstellung bis zum Ende des "Umrüstpflichtdatums" 2032 zurückgestellt wird.
In diesen 10 Jahren kann viel passieren :-)

 

Anlage 1: Die Nachricht über die geplante Umstellung auf ein intelligentes Smartmeter

 

Anlage 2: Einige Fragen zur Umstellung auf ein Smartmeter

 

Anlage 3: Die Antwort auf meine Fragen mit Anlage der Kostentabelle.

 

Anlage 4: Unser Widerspruch gegen die Umstellung auf ein intelligentes Messsystem

 

Anlage 5: Die Antwort auf unseren Widerspruch der Netze BW

 

Anlage 6: Die erneute Nachricht über die geplante Umstellung auf ein intelligentes Smartmeter

Wer wir sind

Jörg Barres

Caya Ersfeld

Jörg Barres

Caya Ersfeld

Diplom Informatiker und Pädagoge

Selbstständiger IT-Trainer und Datenbankentwickler

Websites: traicon.net und barres-it-entwicklung.de

Diplom Psychologin

Heilpraktikerin für Psychotherapie in eigener Praxis

Website: caya-ersfeld.de

 

Quellenangaben und weiterführende links

Petition gegen Smart Meter

 

Informationen und Artikel über Smart Meter

 

Widerstand gegen Smart Meter

 

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Quelle: http://www.e-recht24.de


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